Jeder Besucher, gleich welcher Nationalität, hat das Anrecht auf Hilfe in Form von Lebensmitteln und Kleidung, wenn die Bedürftigkeit nachgewiesen werden kann
(ALG-II-, Sozialhilfe- sowie Renten-Bescheid).
Bevorzugt sollen kinderreiche Familien versorgt werden.
Auch soziale Einrichtungen werden von uns mit Lebensmitteln bedacht.
Für die soziale Betreuung und Unterstützung der Familien stehen Wir Ihnen nach unseren Möglichkeiten zur Verfügung.
Ab 04.01.2021 nehmen wir wieder saubere, ganze Kleidungsstücke und Schuhe an , wir nehmen keine Bettwäsche, Decken, Stoffeste, Kissen oder Gardinen, vielen Dank. Haushaltsgeräte müssen voll funktionstüchtig sein und möglichst mit Beschreibung welche auch nach Besichtigung abgeholt werden können.